Allgemeine Geschäftsbedingungen 2004


§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten auch für Folge- und mit dem Vertrag in Zusammenhang stehende Geschäfte.

2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

5. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Das gilt auch für den Fall vorbehaltloser Lieferung durch den Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder widersprechender Bedingungen des Kunden.

6. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.


§ 2 Angebote, Aufträge

1. Die Angebote des Verkäufers, einschließlich der zu Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich. Warenproben und Muster gelten nur als unverbindliche Ansichtsmuster.

Die Abgabe von Angeboten verpflichtet nicht zur Auftragsannahme. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Dies gilt auch bei Bestellungen auf elektronischem Wege. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.

Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst der vorliegenden Geschäftsbedingungen per E-Mail übersandt.

2. Der Verkäufer ist berechtigt, im Auftrag angegebene oder schriftlich oder telefonisch bestellte Artikel, die nicht lieferbar sind, nicht oder anders zu liefern, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Das gleiche gilt bei offensichtlichen Schreibfehlern. Der Verkäufer behält sich ferner Änderungen auch nach Absenden der Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch nicht Qualität, Güte, Preis, Funktion oder Lieferzeit beeinträchtigt werden.

3. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind im übrigen nur rechtswirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.

4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen.

5. Die Montageanleitungen und technischen Informationen des Verkäufers, die zur Unterstützung des Unternehmers aufgrund vorliegender Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem derzeitiger Erkenntnisstand gegeben werden, sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Unternehmer nicht davon, die Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.


§ 3 Preise, Preisänderungen, Bearbeitungsgebühren

1. Die in den Katalogen und Angeboten angegebenen Preise sind freibleibend.

2. Vereinbarte und in der Auftragsbestätigung genannte Preise sind für die Dauer von vier Wochen verbindlich.

3. Die Preise verstehen sich "ab Werk" zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer (ausschließlich - gesondert in Rechnung zu stellender - Verpackung). Sofern der Kunde eine Versicherung wünscht, wird dies auf seine Kosten veranlaßt.

Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von 1.500,- € erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Kleinstaufträge unter 80,- € wird ein Mindermengenzuschlag von 8,- € berechnet.

4. Montagekosten werden nicht übernommen.

5. Bei Änderungen des Auftrages, die durch den Kunden verursacht werden, behält sich der Verkäufer die Geltendmachung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des Auftragswertes vor.

§ 4 Erfüllungsort, Gefahrtragung

1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Verkäufers.

2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware - unabhängig von der Lieferart - auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.


§ 5 Lieferung, Lieferfristen, Abnahme, Nichterfüllung, Rücktritt

1. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

2. Sollte versandfertige Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt ausgeliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gem. §§ 8 ff.

3. Wenn infolge des Verschuldens des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Das gleiche Recht steht dem Verkäufer zu, wenn der Kunde vor Abnahme ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen oder können.

4. Liefertermine oder -fristen werden nach bestem Ermessen abgegeben, sind in der Regel aber unverbindlich. Sie können jedoch schriftlich als verbindlich vereinbart werden.

Lieferfristen beginnen - soweit kein genauer Termin genannt ist - mit dem Absendedatum der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung aller technischen Detailfragen.

5. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Stornierung, Abnahmeverzug oder Warenrücknahme kann der Verkäufer 20 % der Auftragssumme ohne Abzüge verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

6. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie anderen Betriebsstörungen (z.B.: Materialbeschaffungsschwierigkeiten, auch bei Lieferanten; unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Lieferungen von Vorlieferanten, Personalmangel, Transportprobleme etc.), die - auch wenn sie bei Lieferanten eintreten - länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Nachlieferungsfrist verlängert. Gegebenenfalls ist der Verkäufer berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Hat die Behinderung länger als drei Monate gedauert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten.

7. Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle von Vertrags- oder Vertrauensverletzungen des Kunden ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass eine geordnete Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Kunden nicht möglich oder wesentlich erschwert ist.

8. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn eine Auslieferung aufgrund technischer Probleme nicht ratsam oder möglich erscheint. Der Verkäufer ist berechtigt, geringere Auslieferungen vorzunehmen, wenn dadurch der Auftrag nicht ausgehöhlt wird.


§ 6 Gewährleistung, Reklamationen

1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln oder nur geringfügiger Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder bei Sonder- oder Einzelanfertigungen steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Unternehmern stehen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer nur dann zu, wenn der Unternehmer der ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht gemäss §§ 377, 378 HGB nachkommt und Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt. Verbraucher müssen den Verkäufer innerhalb einer Frist von einem Monat nach Feststellung des vertragswidrigen Zustands offensichtliche Mängel schriftlich anzeigen. Bei fehlender Anzeige erlöschen die Gewährleistungsrechte einen Monat nach Feststellung des Mangels. Das gilt nicht, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt hat. Den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels hat der Verbraucher zu beweisen.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels gegen den Verkäufer zu. Wählt der Kunde Schadensersatz statt Rücktritt, verbleibt die gelieferte Ware beim Kunden, wenn ihm das zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Das gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

6. Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

7. Ausnahmen von der Gewährleistung.

Bei Warenlieferungen aus Massivholz oder Holzwerkstoffen besteht kein Gewährleistungsanspruch aus Mängeln oder scheinbaren Mängeln, die mit der Veränderung des Holzes aufgrund von Temperaturschwankungen, veränderter Luftfeuchtigkeit oder anderen Umwelteinflüssen in Zusammenhang stehen.

Farbabweichungen und unterschiedliche Maserung ist bei Naturprodukten als normal anzusehen und stellt keinen Mangel dar.

Die Gewährleistung setzt voraus, dass die Ware sachgemäß behandelt sowie fachgerecht montiert und in Betrieb genommen worden ist. Werden die Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, ohne Zustimmung Nachbesserungen, Veränderungen oder Bearbeitungen an der gelieferten Ware oder Teilen davon vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung. Ferner bezieht sich die Mängelhaftung nicht auf natürliche Abnutzung. Gewährleistungsansprüche können ausschließlich über den Fachhandel an den Verkäufer herangetragen werden, soweit der Kauf auch über den Fachhandel abgewickelt wurde.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind - soweit im Rahmen der §§ 305 ff. BGB gesetzlich zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Die Gewährleistungspflicht für Sach- oder Personenschäden ist auf die Deckungssumme der Versicherung des Verkäufers - abzüglich seines Selbstbehaltes - beschränkt. Der Verkäufer ist bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in die Versicherungspolice zu gewähren.

Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Verkäufers als vereinbart. Öffentliche Äussserungen, Anpreisungen oder Werbung des Verkäufers stellen keine vertragsgemässe Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer nur zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und das auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemässen Montage entgegensteht.

10. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden und telefonisch vorab mitzuteilen. Voraussetzung für eine Reklamationsbearbeitung ist, dass die Ware unbeschädigt ist, im Originalkarton und mit ausreichender und zusätzlicher Versandverpackung an den Verkäufer zurückgegeben wird. Ein abgestempelter Garantieschein und die Originalrechnung ist der zu reklamierenden Ware beizufügen.

Beanstandungen hinsichtlich Stückzahl, Fehlmengen werden nur berücksichtigt, wenn sie bei Anlieferung vom Kunden gegenüber dem Transportunternehmen angezeigt und vom Transportunternehmen dem Kunden gegenüber schriftlich bestätigt werden. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung des Kunden muss zusammen mit der schriftlichen Bestätigung des Transportunternehmens im Sinne des Satzes 1 vorgenommen werden.

11. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare und zumutbare Abweichungen der Qualität, Maße, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

12. Sonder- oder Einzelanfertigungen auf Wunsch des Kunden können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden. Für etwaige Schutzrechte Dritter, die sich aus vom Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen oder Modellen ergeben sollten, übernimmt der Kunde die Haftung und stellt den Verkäufer ggf. von gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen frei.


§ 7 Fernabsatz, Rückgaberecht

1. Hat der Verbraucher mit dem Verkäufer im Wege des Fernabsatzes kontrahiert, hat er das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig auf persönliche Verhältnisse des Kunden zugeschnitten ist.

Bei den in unserem Internetshop oder anderen Medien angebotenen Polsterstoffen, Beiz- oder Gestellfarben handelt es sich zumeist um Gestaltungsbeispiele. Die betreffenden Möbel werden kundenbezogen gefertigt und sind daher vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen, können Möbel vor der Bestellung gegen eine Schutzgebühr zur Probe bestellt und geprüft werden.

2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.


§ 8 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Rechnungen werden grundsätzlich in EUR ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

3. Der Verkäufer hat das Recht, nachträglich andere Zahlungsbedingungen zu vereinbaren oder gar nicht zu liefern, wenn sich aus den Vermögensverhältnissen des Kunden ergibt, dass die aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten eine geordnete Abwicklung des Geschäftsverkehrs erschweren würden. Hierzu zählen bereits schon einmaliger Zahlungsverzug und/oder eine negative Bank- bzw. Inkassoauskunft.

Insbesondere behält sich der Verkäufer auch eine Lieferung nur per Nachnahme oder Vorkasse (z. B. bei Neukunden) vor. Sollte eine derartige Lieferung vom Kunden nicht abgenommen werden, gilt § 5 Ziffer 3 und 5 entsprechend.

4. Zahlungen werden grundsätzlich zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.


§ 9 Verzug

1. Der Verbraucher hat während seines Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während seines Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

2. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

3. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer alle seine Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung sofort fällig stellen oder für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

4. Zu den Verzugskosten gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung (Anwalts-/ Gerichtskosten) und Mahngebühren des Verkäufers.


§ 10 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Die Zahlung hat grundsätzlich zu erfolgen in barem Geld, per Scheck, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung. Andere Zahlungsmöglichkeiten können jedoch schriftlich vereinbart werden. Über die Hereinnahme von Wechseln wird von Fall zu Fall entschieden. Bei Wechselzahlungen gehen die Bank-, Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Kunden.

2.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3.Sollten in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vereinbarungen Skontozahlungen eingeräumt  worden sein, so sind Scheckzahlungen davon ausgenommen. Dies gilt auch, wenn dies nicht in der Auftragsbestätigung gesondert vermerkt wurde.

4.      Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das gleiche gilt für ein Zurückbehaltungsrecht entsprechend, soweit der Anspruch dem selben Vertragsverhältnis entstammt.

5.      Sonstige Abzüge (z. B. Porto etc.) sind unzulässig.


§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an allen Liefergegenständen - inkl. vom Verkäufer zur Verkaufsförderung oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellter Gegenstände (Fahnen, Displays, Möbel, Teppiche etc.) - vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und alle Forderungen aus Folgegeschäften wie Ersatzteillieferungen und Dienstleistungen, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen vom Verkäufer in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware den Wert der Forderungen gegen den Kunden um mehr als 20 %, erklärt der Verkäufer nach seiner Wahl auf Verlangen des Kunden die Freigabe der Sicherheiten in der übersteigenden Höhe. Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform.

3. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit schriftlich Auskunft über den Bestand der Vorbehaltsware zu geben und diese pfleglich zu behandeln.

4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Über Beschädigung, Vernichtung, Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und der Verletzung einer Pflicht gemäß Ziffern 3 und 4, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Nach erklärtem Rücktritt ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten.

6. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist der Kunde auch im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt. In einem solchen Fall hat sich der Kunde dem Dritten gegenüber das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten. Bereits jetzt tritt der Kunde die ihm aus der Veräußerung zustehende Forderung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware sowie den Herausgabeanspruch an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Eine etwaige Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

7. Für den Fall eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer gegenüber alle ihm Dritten gegenüber zustehenden Forderungen aus verlängertem Eigentumsvorbehalt unverzüglich offenzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung an den Verkäufer offenzulegen.


§ 12 Haftung/Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers sowie seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

Gegenüber Unternehmen haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Arglist vorwerfbar ist.

4. Der Höhe nach ist ein etwaiger Anspruch des Kunden bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf die Deckungssumme der Versicherung des Verkäufers - abzüglich seines Selbstbehaltes - beschränkt.

5. Für Fehler, die bei der Montage durch Dritte entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.


§ 13 Datenschutz

Entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten zum Zweck einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden. Nach §§ 26 Abs. 1, 34 Abs. 1 und 43 Abs. 4 BDSG ist der Kunde von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen, was auf diesem Wege geschieht. Weitere Benachrichtigungen erfolgen nicht.


§ 14 Produktkennzeichnung, Bezug

1. Jede Bearbeitung, Veränderung und/oder Kennzeichnung eines Produktes des Verkäufers, die den Anschein erwecken könnte, es handele sich um ein Erzeugnis des Kunden, ist unzulässig.

2. Der Kunde ist lediglich berechtigt, die Ware des Verkäufers in den Geschäften/Filialen zu veräußern, für die die Ware ausdrücklich bestellt wurde.

3. MitAbschluß des Kaufvertrages verpflichtet sich der Kunde gleichzeitig, Ware des Verkäufers nur von diesem und nicht von anderen Bezugsquellen zu erwerben.

4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung in Ziffer 1 bis 3 ist eine an den Verkäufer zu zahlende, von diesem nach billigem Ermessen festzusetzende, ggf. in das Ermessen des zuständigen Gerichtes zu stellende angemessene Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe von EUR 3.000,00, verwirkt. Die Unterlassungsansprüche bleiben von einer derartigen Zahlung unberührt. Im übrigen gilt § 5 Ziffer 7 entsprechend.


§ 15 Gerichtsstand, Rechtsanwendung, Schriftformerfordernis, Teilunwirksamkeit, Auslegung

1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten - soweit gesetzlich zulässig - Stuttgart. Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

2. Für diese Bedingungen und die genannten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes schriftlich vereinbaren.

3. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.

4. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksam Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht. Bei Auslegungsfragen hinsichtlich der fremdsprachigen Fassung dieser Bedingungen gilt die deutsche Fassung als verbindlich.